Was Sie wissen sollten:
Unterrichtszeiten
Der Schulhof ist Mo. - Fr. ab 7:00 Uhr geöffnet.
1. Stunde: 07:50 Uhr - 08:35 Uhr
2. Stunde: 08:40 Uhr - 09:25 Uhr
20 Min Pause
3. Stunde: 09:45 Uhr - 10:30 Uhr
4. Stunde: 10:35 Uhr - 11:20 Uhr
20 Min Pause
5. Stunde: 11:40 Uhr - 12:25 Uhr
6. Stunde: 12:30 Uhr - 13:15 Uhr
Mittagspause von 13:15 Uhr - 14:00 Uhr
7. Stunde: 14:00 Uhr - 14:45 Uhr
8. Stunde: 14:45 Uhr - 15:30 Uhr
Wichtige Informationen zum Umgang mit IServ
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Elternkommunikation via IServ!
Die Nutzungsbedingungen und Einverständniserklärungen finden Sie bei den Downloads unter dem Reiter "Service".
Nachmittagsbetreuung
AWO (Montag – Donnerstag 13:15-15:30 Uhr);
die Teilnahme ist freiwillig, aber nach Anmeldung verbindlich
Kosten: 30 EUR/Monat
Krankmeldung
Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen morgens nicht zur Schule kommen können, rufen Sie bitte an diesem Tag bis 7:50 Uhr im Sekretariat (Tel. 05223 – 18384110) an oder schicken Sie eine Email an
Erkrankte Kinder selbst bzw. deren Geschwister dürfen die Schule nicht informieren.
Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt, davor kann jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Sollte ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkranken, kann zusätzlich zu Ihrer Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung eingefordert werden.
Wenn Ihr Kind gesund wieder in die Schule zurückkehrt, ist unverzüglich (spätestens am 5. Tag nach der Rückkehr) eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeit vorzulegen. Bei einer späteren Abgabe kann die Entschuldigung nicht mehr angenommen werden. Das würde bedeuten, dass diese Fehlzeit – trotz Krankheit – unentschuldigt ist.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden mit der Note 6 (ungenügend) bewertet.
In bestimmten Fällen (wenn z.B. besondere Prüfungen oder Nachschreibtermine stattfinden) wird ein ärztliches Attest verlangt.
Zu weiteren Fragen rund um das Thema Krankmeldung (z.B. Erkrankung/Verletzung in der Schule, Teilnahme am Sportunterricht, Fehlzeiten während des Praktikums etc.) klicken Sie bitte HIER.
Arztbesuche
Arzttermine sind in der Regel nur für den Nachmittag zu vereinbaren. In Ausnahmefällen bitten wir vorab um eine rechtzeitige Absprache mit der Klassenleitung.
Beurlaubung
Soll eine Schülerin/ein Schüler aus wichtigem Grund beurlaubt werden, so ist mindestens eine Woche vorher ein begründeter schriftlicher Antrag
- für einen Tag bei der Klassenleitung
- für mehrere Tage bei der Schulleiterin
zu stellen.
Bitte beachten: Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nicht erlaubt!!! (gilt auch für bewegliche Ferientage!)
Schriftliche Mitteilungen über schulische Angelegenheiten
Falls Eltern unserer Schüler*innen getrennt lebend oder geschieden sind, jedoch das gemeinsame Sorgerecht ausüben, schickt die Schule Informationen bzgl. schulischer Angelegenheiten des Kindes an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil muss den anderen über die Inhalte in Kenntnis setzen.
Mittagspause
Schüler*innen mit Pflichtunterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen am Nachmittag haben eine 45-minütige Mittagspause von 13.15 – 14.00 Uhr. In dieser Zeit halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof auf.
Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich nicht gestattet. Die Schüler*innen können sich in den großen Pausen im Kiosk der Schule und auch während der Mittagspausen in der Mensa mit Snacks / Getränken versorgen. Darüber hinaus gibt es einen Wasserspender, an dem sich Ihr Kind kostenlos bedienen kann.
Handy
In der Schule gilt ein Handyverbot.
Für Notfälle auf dem Weg zur Schule bzw. zurück nach Hause ist das Mitführen eines Handys erlaubt – jedoch bleibt das Handy während des Unterrichtstages grundsätzlich ausgeschaltet.
Beim 1. Verstoß gegen diese Regel wird das Handy eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt. Nach Schulschluss kann sich das Kind das Handy dort abholen. Im Wiederholungsfall müssen die Eltern das Gerät persönlich im Sekretariat abholen.
Nutzung von WhatsApp
Die EU-Datenschutzverordnung hat auch Auswirkungen für WhatsApp. Der Messaging-Dienst WhatsApp hat zur Umsetzung der neuen EU-Datenschutzverordnung das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre angehoben. Neue und bestehende Nutzer werden in der App gefragt, ob sie 16 Jahre und älter sind. Die ab Mai 2018 greifenden EU-Regeln erfordern bei jüngeren Kindern/Jugendlichen die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung.
Hieraus wird deutlich, dass es vornehmlich Aufgabe und Verantwortung der Eltern ist, über die Frage zu entscheiden, wann den Kindern die Nutzung sozialer Medien erlaubt wird.
Denn leider kommt es immer wieder zu Situationen, wo Schülerinnen und Schüler über WhatsApp gegenseitige Beleidigungen, Mobbing oder auch die Weitergabe von Fotos betreiben.
Parksituation
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass direkt vor der Schule (Strotweg / Haßkampstrasse) ein absolutes Halteverbot gilt.