Realschule
Bünde-Mitte
Gemeinsam auf dem Weg - Gemeinsam ans Ziel

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Stand: 01. Mai 2025

Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der von der Stadt Bünde leihweise zur Verfügung gestellten iPads durch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Realschule Bünde-Mitte. Ziel ist es, eine verantwortungsvolle und effektive Nutzung der Geräte im schulischen Kontext zu gewährleisten und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

I. Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

  •      Das iPad muss stets vollständig aufgeladen zum Unterricht mitgebracht werden.
  •      Ladekabel verbleiben grundsätzlich zu Hause.
  •      Es ist darauf zu achten, dass ausreichend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit auf dem iPad vorhanden ist.
  •      Mit dem iPad ist stets sorgsam und vorsichtig umzugehen, um Beschädigungen zu vermeiden.
  •      Fremde iPads dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis angefasst oder verwendet werden.
  •      Erforderliche Zugangsdaten (Benutzername & Passwörter) müssen jederzeit verfügbar sein.
  •      Das iPad muss regelmäßig auf den aktuellen Stand der Softwareupdates gebracht werden.

II. Allgemeine Nutzungsregeln

  •      Die iPads sind Eigentum der Stadt Bünde und werden den Schülerinnen und Schülern lediglich für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Jahrgangsstufe 9 und 10 verliehen.
  •      Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt die unversehrte Rückgabe des iPads.
  •      Eine Anmeldung mit der privaten Apple-ID ist nicht erlaubt.
  •      Die Nutzung der iPads ist auf dem Schulgelände vor dem Unterrichtsbeginn und in den Pausen grundsätzlich untersagt.
  •      Die Verwendung von Down- oder Uploads nicht schulischer Inhalte (z.B. private Fotos, Videos, Musik), sowie die Installation nicht für den Unterricht relevanter Apps und die private Kommunikation über das iPad sind untersagt.
  •      Die Rechte anderer (z.B. Urheberrecht, Recht am eigenen Bild) und geltende Gesetze (insbesondere Jugendschutzbestimmungen) sind jederzeit zu beachten.
  •      Die eigenen Passwörter sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  •      Die Nutzung von Druckern oder Apple TV erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch eine Lehrkraft.
  •      Für unterrichtliche Zwecke ist die Nutzung von Kopfhörern mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
  •      Den Lehrkräften muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, auf die Inhalte des iPads zuzugreifen, um die Einhaltung der Nutzungsregeln und die schulische Arbeit zu überprüfen.

III. IPad-Regeln im Unterricht

  •      Zu Beginn des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler ihre iPads in der Schultasche verstaut.
  •      Auch bei der Nutzung der iPads haben alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ihre Arbeitsmaterialien vollständig dabei.
  •      Im Unterricht erfolgt die Nutzung der iPads ausschließlich auf Anweisung der jeweiligen Lehrkraft.
  •      Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Unterrichtsgeschehen und von Personen sind grundsätzlich verboten (strafrechtlich relevant). Die Lehrkraft entscheidet über begründete Ausnahmen von dieser Regel (z.B. zur Erstellung von Erklärvideos im Rahmen einer Aufgabe).
  •      Die Schülerinnen und Schüler haben im Unterricht nur die Apps geöffnet, die für die aktuelle Unterrichtsaufgabe benötigt werden.
  •      Die Lehrkraft hat das Recht, sich die geöffneten Apps jederzeit zeigen zu lassen.

Diese Nutzungsregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Realschule Bünde-Mitte. Verstöße gegen diese Vereinbarung können entsprechende erzieherische Maßnahmen nach sich ziehen.