Stand: 01. Mai 2025
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der von der Stadt Bünde leihweise zur Verfügung gestellten iPads durch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Realschule Bünde-Mitte. Ziel ist es, eine verantwortungsvolle und effektive Nutzung der Geräte im schulischen Kontext zu gewährleisten und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.
I. Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
- Das iPad muss stets vollständig aufgeladen zum Unterricht mitgebracht werden.
- Ladekabel verbleiben grundsätzlich zu Hause.
- Es ist darauf zu achten, dass ausreichend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit auf dem iPad vorhanden ist.
- Mit dem iPad ist stets sorgsam und vorsichtig umzugehen, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Fremde iPads dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis angefasst oder verwendet werden.
- Erforderliche Zugangsdaten (Benutzername & Passwörter) müssen jederzeit verfügbar sein.
- Das iPad muss regelmäßig auf den aktuellen Stand der Softwareupdates gebracht werden.
II. Allgemeine Nutzungsregeln
- Die iPads sind Eigentum der Stadt Bünde und werden den Schülerinnen und Schülern lediglich für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Jahrgangsstufe 9 und 10 verliehen.
- Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfolgt die unversehrte Rückgabe des iPads.
- Eine Anmeldung mit der privaten Apple-ID ist nicht erlaubt.
- Die Nutzung der iPads ist auf dem Schulgelände vor dem Unterrichtsbeginn und in den Pausen grundsätzlich untersagt.
- Die Verwendung von Down- oder Uploads nicht schulischer Inhalte (z.B. private Fotos, Videos, Musik), sowie die Installation nicht für den Unterricht relevanter Apps und die private Kommunikation über das iPad sind untersagt.
- Die Rechte anderer (z.B. Urheberrecht, Recht am eigenen Bild) und geltende Gesetze (insbesondere Jugendschutzbestimmungen) sind jederzeit zu beachten.
- Die eigenen Passwörter sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzung von Druckern oder Apple TV erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch eine Lehrkraft.
- Für unterrichtliche Zwecke ist die Nutzung von Kopfhörern mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
- Den Lehrkräften muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, auf die Inhalte des iPads zuzugreifen, um die Einhaltung der Nutzungsregeln und die schulische Arbeit zu überprüfen.
III. IPad-Regeln im Unterricht
- Zu Beginn des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler ihre iPads in der Schultasche verstaut.
- Auch bei der Nutzung der iPads haben alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ihre Arbeitsmaterialien vollständig dabei.
- Im Unterricht erfolgt die Nutzung der iPads ausschließlich auf Anweisung der jeweiligen Lehrkraft.
- Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Unterrichtsgeschehen und von Personen sind grundsätzlich verboten (strafrechtlich relevant). Die Lehrkraft entscheidet über begründete Ausnahmen von dieser Regel (z.B. zur Erstellung von Erklärvideos im Rahmen einer Aufgabe).
- Die Schülerinnen und Schüler haben im Unterricht nur die Apps geöffnet, die für die aktuelle Unterrichtsaufgabe benötigt werden.
- Die Lehrkraft hat das Recht, sich die geöffneten Apps jederzeit zeigen zu lassen.
Diese Nutzungsregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Realschule Bünde-Mitte. Verstöße gegen diese Vereinbarung können entsprechende erzieherische Maßnahmen nach sich ziehen.
